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Fahrtenbedingungen

Allgemeine Fahrtenbedingungen

Erläuterung der Satzung für Fahrten, die vom Verein organisiert werden (§ 2 Vereinszweck), nachfolgend Fahrtenbedingungen genannt: An den Skifahrten können alle Mitglieder des Framersheimer Skiclubs (FSC) und Gäste, soweit noch Plätze frei sind, teilnehmen. Teilnehmer unter 18 Jahren benötigen die schriftliche Zustimmung des gesetzlichen Vertreters bzw. Vormunds.

 

Anmeldung:

Im Interesse einer reibungslosen Organisation und im Hinblick auf die begrenzte Teilnehmeranzahl ist eine termingerechte, schriftliche Anmeldung an die angegebene Adresse oder online über die FSC-Homepage erforderlich. Mit der Anmeldung ist eine Anzahlung in Höhe des auf dem Anmeldeformular ausgewiesenen Betrages notwendig. Die Reihenfolge der Anmeldung ergibt sich aus dem Eingangsdatum der Anmeldung und Anzahlung. Bei Ablehnung besteht keinerlei Einspruchsmöglichkeit bei irgendeiner Stelle. Mit der Anmeldung werden die allgemeinen Fahrtenbedingungen verbindlich anerkannt. Mündliche oder telefonische Abmachungen haben keinerlei Gültigkeit.

 

Leistungen:

Der Umfang unserer Leistungen ergibt sich aus unseren Beschreibungen, Abbildungen und Preis-
angaben in den für den Reisezeitraum gültigen Fahrtenausschreibungen, sowie aus den hieraus bezugnehmenden Angaben der Reisebestätigung. Änderungen oder Abweichungen zum ausgeschriebenen Reiseverlauf sind aufgrund von Straßenverhältnissen, Witterungseinbrüchen, behördlicher Willkür u. a. möglich. Die Fahrtenausschreibungen stellen insofern auch nur den geplanten Reiseverlauf dar, ohne den genauen Ablauf im Detail zu garantieren. Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, entscheidet der Vorstand über die Art der Durchführung der Leistungen.

 

Pass- und Devisenbestimmungen:

Jeder Teilnehmer muss im Besitz eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses sein und ist für die Einhaltung der gesetzlichen Pass-, Devisen- und sonstigen Einreisebestimmungen selbst verantwortlich.

 

Skiläuferische Betreuung:

In Übereinstimmung mit in den Gastländern gültigen Gesetzen werden DSV-Übungsleiter entsprechend ihrer Ausbildung zur skiläuferischen Betreuung der Teilnehmer eingesetzt. Ein Rechtsanspruch der Teilnehmer auf Skiunterricht oder Skiführung besteht nicht. Im Regelfall wird auf jeder Fahrt ein Skirennen durchgeführt.

 

Haftung:

Wir treten bei allen Reisen und Leistungen nur als Organisator oder Vermittler der Hotels, Pensionen, Skihütten, Beförderungsgesellschaften usw. auf und übernehmen keine Haftung bei etwaigen Beschädigungen, Unfällen, Verlusten, Verspätungen oder sonstigen Unregelmäßigkeiten. Der Organisator haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden. Eine etwaige Beteiligung an Ausflügen, Touren usw. geschieht auf eigene Gefahr. Das Beförderungsrisiko trägt der Teilnehmer im Rahmen der für das zuständige Beförderungsunternehmen geltenden einschlägigen Bestimmungen. Auch eine Beeinflussung der Fahrten durch höhere Gewalt, Streiks usw. schließt jede Haftung unsererseits aus. Etwaige entstehende Mehrkosten gehen zu Lasten des Teilnehmers.

 

Rücktritt:

Wird eine Anmeldung zurückgezogen und stehen keine Personen als Ersatz auf der Warteliste, muss vom Reiseteilnehmer Ersatz gestellt werden, ansonsten müssen wir die nachfolgend aufgeführte Entschädigung in Rechnung stellen:

Bei Rücktritt bis zum 30. Tag vor Reisebeginn eine Bearbeitungsgebühr:

Bei Zweitagesfahrten € 15,00 Bearbeitungsgebühr, bei Mehrtagesfahrten 5 % des Reisepreises, mindestens € 15,00 jedoch maximal € 30,00.

Bei Reiserücktritt ab dem 29. Tag vor Reisebeginn trägt der Teilnehmer außer der Bearbeitungsgebühr die dem Verein anfallenden Kosten.

Die Reise kann wegen ungenügender Beteiligung oder aus anderen zwingenden Gründen abgesagt werden. Tritt dieser Fall ein, erfolgt eine Erstattung des eingezahlten Betrages. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Bei vorzeitiger Abreise durch den Reiseteilnehmer besteht kein Erstattungsanspruch. Falls möglich wird bei geringer Teilnahme oder bei Schneemangel ein Ausweichort empfohlen.

 

Zahlung:

Mit der Anmeldung ist eine Anzahlung zu leisten. Der Restbetrag für die Skifahrt ist bis spätestens 4 Wochen (Abweichungen - siehe Fahrtenbedingungen) vor Fahrtantritt -Stichtag ist der Geldeingangstag- zu zahlen. Alle Zahlungen sind unter Angabe der Tournummer und des genauen Teilnehmernamens auf das Konto des Framersheimer Skiclub e.V., bei der VR Alzey-Land-Schwabenheim eG vorzunehmen.

IBAN: DE68 5006 9126 0000 9208 00

BIC: GENODE51ABO

 

Datenschutz:

Bei allen Fahrten können Fotos- und Videoaufnahmen erstellt werden, welche zum Zwecke der Außendarstellung und Information in den sozialen Medien (Facebook, Instagram) sowie im Clubheft veröffentlicht werden. Nach Artikel 21 DSGVO besteht die Möglichkeit eines jeden Fahrtenteilnehmers, dieser Veröffentlichung von personenbezogenem Bildmaterial zu widersprechen! Dies muss dem jeweiligen Fahrtenleiter vor Beginn der Fahrt mitgeteilt werden. Die Veröffentlichung von Fotos von Minderjährigen in o. g. Medien erfolgt nur nach Einverständnis eines Erziehungsberechtigten!

 

Schlussbestimmungen:

Den Anordnungen des Fahrtenleiters während der Fahrt und am Zielort, ist unbedingt Folge zu leisten. Bei groben Verstößen hiergegen und bei Handlungen, die unserem Ansehen schaden, ist die Fahrtenleitung berechtigt, den Teilnehmer von der weiteren Teilnahme an der Fahrt auszuschließen. Eine Rückvergütung der geleisteten Kosten wird nicht gewährt. Durch das Unwirksamwerden einzelner Bedingungen wird nicht alles unwirksam. Gerichtsstand und Erfüllungsort für die Zahlung ist Alzey.

 

FRAMERSHEIMER SKICLUB e.V.